Stimmen Sie sich auf Ihre Reisedestination ein. Hier können Sie Reiseführer und Reiseliteratur bestellen: https://www.buchhaus.ch/de/home
In vielen Fällen: Ja!
Bringen Sie den Gutschein einfach bei uns vorbei – wir prüfen gerne, ob und wie er bei uns eingelöst werden kann. So profitieren Sie von persönlicher Beratung und unserem Service, ohne auf Ihren Gutschein verzichten zu müssen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einholung eines Visums. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung der Visumformalitäten (gegen Gebühr).
Für diese Dienstleistung berechnen wir zwischen CHF 40.– bis CHF 80.– pro Visum, zuzüglich der offiziellen Visumgebühr, Portokosten und allfälliger Bearbeitungsgebühren eines Drittdienstleisters. Hinweis: Dieser Service ist ausschliesslich in Verbindung mit einer bei uns gebuchten Reise verfügbar.
Für die direkte Visumsbeantragung empfehlen wir zudem die:
AVS allvisumservice GmbH – https://www.allvisumservice.ch/de/
Einige elektronische Einreiseverfahren können Sie auch selbst online erledigen, z. B.:
Australien – eVisitor Visum [Link: https://immi.homeaffairs.gov.au/]
Indien – eVisum [Link: https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html]
Kanada- eTA [Link: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html ]
Neuseeland – eVisum [Link: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html ]
Sri Lanka – ETA [Link: https://eta.gov.lk/ ]
Vereinigte Staaten (USA) – ESTA [Link; https://esta.cbp.dhs.gov/esta]
Vereinigtes Königreich – ETA [Link: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta ]
Vietnam – eVisum [Link: https://evisa.gov.vn ]
Bei Fragen zu erforderlichen oder empfohlenen Impfungen für Ihre Reise wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder das Zentrum für Tropen- und Reisemedizin.
Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: https://travelmedicine.swisstph.ch/de/
Was darf ins Handgepäck, was ins Aufgabegepäck? Ein häufiger Stolperstein beim Packen: Akkus (z. B. Powerbanks, Kameraakkus) gehören immer ins Handgepäck, während Wanderstöcke zwingend ins Aufgabegepäck müssen.Eine hilfreiche Übersicht, welche Gegenstände in welches Gepäckstück gehören, finden Sie hier auf der Website des Flughafens Zürich: https://www.flughafen-zuerich.ch/de/passagiere/fliegen/rund-um-den-flug/was-darf-ins-gepaeck
Flüssigkeiten, Gele und Aerosole fallen unter diese Regel. Dazu gehören alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder ähnlich sind. Beispiele sind: Pasten, Lotionen, Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen, Streichkäse oder -wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum.
Bitte beachten Sie, dass das Sicherheitspersonal am Flughafen über die Zulässigkeit einzelner Produkte entscheidet.
Eine detaillierte Liste der erlaubten Flüssigkeiten finden Sie hier (Quelle: Flughafen Zürich): Download PDF
Als Flugpassagier haben Sie bestimmte Rechte – etwa bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Eine Übersicht der geltenden Regelungen finden Sie hier:
Fluggastrechte – Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Ihnen steht unter Umständen eine Ausgleichszahlung gemäss der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Viele Fluggesellschaften versuchen jedoch, solche Zahlungen mit fragwürdigen Begründungen zu umgehen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche mit Unterstützung von www.cancelled.ch geltend zu machen.
Verlust oder Beschädigungen Ihres Reisegepäcks müssen Sie unverzüglich bei der Fluggesellschaft melden. Diese ist verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Bestätigung („Lost Report“) auszustellen.
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/passagiere/passagiergepaeck/beschaedigung--verlust-oder-verspaetung-des-reisegepaecks.html