Weltweit in guten Händen.

Wissenswertes (FAQ)

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen direkt in unserer kleinen Wissensdatenbank zusammengestellt. Hier können Sie direkt mit Klick auf das gewünschte Thema, alle Auskünfte hierzu entnehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne in unseren Reisebüros bei allen Fragen zur Verfügung.

Buchung

Welche Daten muss ich für eine Flugbuchung angeben?
Für die Flugbuchung benötigen wir die korrekten Namen gemäss Pass oder ID sowie das Geburtsdatum aller Reisenden. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben exakt mit dem Reisedokument übereinstimmen – Abweichungen können zu Problemen beim Check-in oder zusätzlichen Kosten führen.
Erhalte ich eine Reisebestätigung?
Nach der Buchung erhalten Sie von uns eine detaillierte Reisebestätigung, die zugleich auch die Rechnung ist. Bitte kontrollieren Sie dies umgehend und melden Sie uns Unstimmigkeiten.
Reiseführer bestellen

Stimmen Sie sich auf Ihre Reisedestination ein. Hier können Sie Reiseführer und Reiseliteratur bestellen: https://www.buchhaus.ch/de/home

Wie und wann erhalte ich meine Reiseunterlagen?
Ihre Reiseunterlagen werden an unser Büro geliefert. Sie können diese persönlich bei uns abholen, oder wir senden sie Ihnen per Post oder per E-Mail zu – ganz wie Sie wünschen.
In der Regel erhalten Sie Ihre Unterlagen etwa 10 Tage vor Abreise.
Wie läuft die Bezahlung der Reise ab?
Mit Ihrer Rechnung erhalten Sie von uns einen QR-Einzahlungsschein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Zahlungsfristen. Bitte kontaktieren Sie uns für andere Zahlungsarten und beachten Sie die Administrationsgebühren, die wir für bestimmte Zahlungsarten verlangen.
Kann ich bei Funtastic Travel Reisegutscheine von Kuoni, Hotelplan, TUI & Co. einlösen?

In vielen Fällen: Ja!
Bringen Sie den Gutschein einfach bei uns vorbei – wir prüfen gerne, ob und wie er bei uns eingelöst werden kann. So profitieren Sie von persönlicher Beratung und unserem Service, ohne auf Ihren Gutschein verzichten zu müssen.

Einreisebestimmungen

Was muss ich bei der Einreise ins Ausland beachten?
Wir prüfen die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihre Reisedestination und weisen Sie bereits bei der Buchung darauf hin, was zu beachten ist – z. B. Passgültigkeit, Visa, Impfungen oder spezielle Vorschriften.
So reisen Sie gut informiert und bestens vorbereitet.
Wie erhalte ich ein Visum?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einholung eines Visums. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung der Visumformalitäten (gegen Gebühr).

Für diese Dienstleistung berechnen wir zwischen CHF 40.– bis CHF 80.– pro Visum, zuzüglich der offiziellen Visumgebühr, Portokosten und allfälliger Bearbeitungsgebühren eines Drittdienstleisters. Hinweis: Dieser Service ist ausschliesslich in Verbindung mit einer bei uns gebuchten Reise verfügbar.

Für die direkte Visumsbeantragung empfehlen wir zudem die:

AVS allvisumservice GmbH – https://www.allvisumservice.ch/de/

Einige elektronische Einreiseverfahren können Sie auch selbst online erledigen, z.B.:

Australien – eVisitor Visum [Link: https://immi.homeaffairs.gov.au/]

Indien – eVisum [Link: https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html]

Kanada- eTA [Link: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html ]

Neuseeland – eVisum [Link: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html ]

Sri Lanka – ETA [Link: https://eta.gov.lk/ ]

Vereinigte Staaten (USA) – ESTA [Link; https://esta.cbp.dhs.gov/esta]

Vereinigtes Königreich – ETA [Link: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta ]

Vietnam – eVisum [Link: https://evisa.gov.vn ]

Brauche ich eine Impfung für Reisen?

Bei Fragen zu erforderlichen oder empfohlenen Impfungen für Ihre Reise wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder das Zentrum für Tropen- und Reisemedizin.
Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: https://travelmedicine.swisstph.ch/de/

Alles ums fliegen

Flughafen Basel (EuroAirport)
Sie können in den regulären Parkhäusern des EuroAirports parkieren. Ein Preisvergleich zwischen der Schweizer und der französischen Seite lohnt sich, da die französische Seite oft günstiger ist. Die Anfahrt erfolgt bequem über die Autobahn Richtung Mülhausen. Tipp: Das beliebte Parkhaus F4 muss vorreserviert werden.
Flughafen Zürich
Auch hier stehen Ihnen die offiziellen Parkhäuser zur Verfügung. Immer wieder bietet der Flughafen attraktive Rabatte an. Häufig ist jedoch ein sogenanntes Valet Parking (z. B. via Airportparking) die günstigere und bequemere Alternative. Wir empfehlen eine frühzeitige Reservation.
Flughafen Bern
Am Flughafen Bern gibt es offizielle Parkplätze direkt beim Terminal, die gut erreichbar und übersichtlich sind. Je nach Saison empfiehlt sich eine Vorabreservierung. Das Parkieren hier ist im Vergleich zu anderen Flughäfen preiswert.
Was darf ins Handgepäck?

Was darf ins Handgepäck, was ins Aufgabegepäck? Ein häufiger Stolperstein beim Packen: Akkus (z.B. Powerbanks, Kameraakkus) gehören immer ins Handgepäck, während Wanderstöcke zwingend ins Aufgabegepäck müssen.Eine hilfreiche Übersicht, welche Gegenstände in welches Gepäckstück gehören, finden Sie hier auf der Website des Flughafens Zürich: https://www.flughafen-zuerich.ch/de/passagiere/fliegen/rund-um-den-flug/was-darf-ins-gepaeck

Wie gross darf mein Koffer sein?
Die erlaubten Grössen und Gewichte für Hand- und Aufgabegepäck unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft und gebuchtem Tarif. Detaillierte Informationen finden Sie jeweils auf der Website Ihrer Airline.
Auf unserer Buchungsbestätigung finden Sie zudem die Angaben zu Ihrem zulässigen Aufgabegepäck.
Wie gross darf mein Handgepäck sein?
In der Regel darf Ihr Handgepäck maximal 55 x 40 x 23 cm gross sein und bis zu 8 kg wiegen. Beachten Sie jedoch, dass manche Airlines – beispielsweise easyJet – strengere Vorgaben haben.
Möchten Sie sich individuell zu den Handgepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft beraten lassen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Dürfen Flüssigkeiten ins Handgepäck?
Flüssigkeiten im Handgepäck müssen in Behältern mit maximal 100 ml Fassungsvermögen transportiert werden. Alle Behälter sind gemeinsam in einem wiederverschliessbaren Plastikbeutel von maximal 1 Liter Volumen zu verstauen.
Ausnahmen gelten für flüssige Medikamente sowie Baby- und Spezialnahrung, die Sie während der Reise benötigen – diese dürfen auch in grösseren Mengen mitgeführt werden. Alle anderen Flüssigkeiten müssen im Aufgabegepäck transportiert werden.
Was zählt im Handgepäck als Flüssigkeit?

Flüssigkeiten, Gele und Aerosole fallen unter diese Regel. Dazu gehören alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder ähnlich sind. Beispiele sind: Pasten, Lotionen, Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen, Streichkäse oder -wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum.
Bitte beachten Sie, dass das Sicherheitspersonal am Flughafen über die Zulässigkeit einzelner Produkte entscheidet.
Eine detaillierte Liste der erlaubten Flüssigkeiten finden Sie hier (Quelle: Flughafen Zürich): Download PDF

Darf Honig ins Handgepäck?
Diese Frage wird häufig gestellt. Ja, Honig gilt als Flüssigkeit und unterliegt daher der 100-ml-Regel im 1-Liter-Plastikbeutel.
Kann ich im Flugzeug einen Sitzplatz reservieren?
Die Sitzplatzzuweisung erfolgt normalerweise beim Check-in. Viele Fluggesellschaften bieten jedoch bereits vorab online unter «Meine Buchungen» die Möglichkeit, Ihren Wunschplatz zu reservieren – meist gegen eine Gebühr.
Wenn Sie möchten, übernehmen wir gerne die Sitzplatzreservierung für Sie und sichern Ihnen so Ihren bevorzugten Platz an Bord.
Gibt es Essen und Trinken im Flugzeug?
Bei Flügen innerhalb Europas bieten viele Fluggesellschaften keine kostenlose Verpflegung mehr an oder nur noch ein eingeschränktes Angebot gegen Bezahlung. Deshalb empfehlen wir, sich für längere Flüge selbst mit Snacks und Getränken zu versorgen.
Tipp: Nehmen Sie am besten leichte, gut haltbare Snacks wie Nüsse, Müsliriegel, frisches Obst oder belegte Brote mit. Achten Sie darauf, dass die Speisen den Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck entsprechen. So bleiben Sie während des Fluges flexibel und können jederzeit nach Ihrem Geschmack essen.
Muss ich meinen Flug online einchecken?
Wir empfehlen Ihnen, den Online Check-in vor Ihrem Flug über die Webseite der Fluggesellschaft unter «Meine Buchungen» durchzuführen. Dort können Sie nicht nur bequem Ihren Sitzplatz für Hin- und Rückflug reservieren, sondern auch zusätzliches Gepäck anmelden.
Wo ein Online Check-in erforderlich ist, übernehmen wir diesen Service gerne für Sie und sorgen dafür, dass alles rechtzeitig erledigt ist.
Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Als Flugpassagier haben Sie bestimmte Rechte – etwa bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Eine Übersicht der geltenden Regelungen finden Sie hier:
Fluggastrechte – Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Hilfe, mein Flug wurde annulliert oder ist verspätet!

Ihnen steht unter Umständen eine Ausgleichszahlung gemäss der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Viele Fluggesellschaften versuchen jedoch, solche Zahlungen mit fragwürdigen Begründungen zu umgehen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche mit Unterstützung von www.cancelled.ch geltend zu machen.

Was tun bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck?

Verlust oder Beschädigungen Ihres Reisegepäcks müssen Sie unverzüglich bei der Fluggesellschaft melden. Diese ist verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Bestätigung („Lost Report“) auszustellen.
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/passagiere/passagiergepaeck/beschaedigung--verlust-oder-verspaetung-des-reisegepaecks.html

Sicherheit

Was tun bei einem Notfall während der Reise?
Wir sind auch während Ihrer Reise für Sie da. Mit unseren Reiseunterlagen erhalten Sie eine Notfall-Nummer, mit der Sie uns auch ausserhalb der Bürozeiten erreichen können.
In der Regel finden Sie auch eine Notfallnummer des Anbieters.
Gibt es eine Reisegarantie?
Wir sind Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Bei einer Pauschalreise ist Ihr einbezahlter Reisepreis gesichert.
Brauche ich eine Reiseversicherung?
Wenn Sie über keine eigene Reiserversicherung (z.B. Jahresversicherung) verfügen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Annullationskosten wie auch SOS-Schutz (für Rückführungen / Repatriierung) beinhaltet.
Bei Reisen in Ländern mit hohen Behandlungskosten (z.B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan) empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung für Arzt- und Spitalkosten.
Ich brauche keine Reiseversicherung. Ich reise auch, wenn ich krank bin.
Diesen Satz hören wir oft – und ja, das glauben wir Ihnen. Aber was, wenn Sie am Vorabend der Abreise verunfallen und zum Beispiel mit einem Beinbruch operiert werden müssen? Dann ist an eine Reise kaum mehr zu denken. Die Annullationskosten sind kalkulierbar – sie betragen maximal den vollen Reisepreis.
Richtig teuer wird es jedoch, wenn am Ferienort etwas passiert: Ein medizinischer Notfall mit Rücktransport kann schnell mehrere tausend, im schlimmsten Fall zehntausende Franken kosten. Und ohne passende Versicherungsdeckung droht nicht nur eine hohe Rechnung – es besteht sogar die Gefahr, dass Sie gar nicht behandelt oder repatriiert werden.
Ich brauche keine Reiseversicherung - ich bin über meine Kreditkarte abgesichert.
Das klingt verlockend – und genau das ist oft die Absicht. Viele Kreditkartenanbieter werben mit inkludierten Reiseversicherungen. Doch Vorsicht: Nicht jede dieser Versicherungen bietet den Schutz, den man erwartet.
Die Leistungen variieren stark, und entscheidend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort steht im Detail, wer überhaupt versichert ist (z. B. nur der Karteninhaber) und was genau abgedeckt wird. Oft sind Mitreisende, Teilzahlungen oder bestimmte Leistungen nicht eingeschlossen – und im Ernstfall kann das teuer werden.

Auf der Reise

An wen wende ich mich vor Ort?
Auf Ihren Reiseunterlagen finden Sie die Kontaktdaten von unserer Vertretung vor Ort.
Was tun, wenn vor Ort eine gebuchte Leistung fehlt?
Manchmal läuft auf Reisen nicht alles wie geplant – ein Hotelzimmer entspricht nicht der Buchung, ein gebuchter Transfer taucht nicht auf oder eine Leistung wird einfach nicht erbracht. Wichtig ist: Reagieren Sie sofort und dokumentieren Sie den Vorfall.

So gehen Sie richtig vor:

1. Kontaktieren Sie umgehend die lokale Ansprechperson (z. B. Reiseleitung, Hotelrezeption oder Leistungsträger) und verlangen Sie eine Lösung.
2. Melden Sie sich zusätzlich bei uns, damit wir Sie aktiv unterstützen können – am besten per Telefon oder E-Mail.
3. Dokumentieren Sie alles schriftlich, machen Sie Fotos und notieren Sie Namen, Uhrzeit und Ablauf.
4. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung vor Ort, falls keine Lösung gefunden wird. Diese brauchen wir später zur Abklärung oder Rückerstattung.

Je schneller wir informiert sind, desto rascher können wir helfen. Wir stehen Ihnen auch während der Reise zur Seite – denn guter Service endet nicht mit der Buchung
Gibt man im Ausland Trinkgeld?
In vielen Ländern ist Trinkgeld ein wichtiger Bestandteil des Lohns. Reiseleitung, Fahrer und Hotelpersonal freuen sich über dieses Dankeschön.
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