Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und unserer Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Funtastic Travel GmbH zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Funtastic Travel GmbH wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen gelten für alle Reiseteilnehmer. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Bei Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern (Hotelplan, TUI, usw.) bei denen Funtastic Travel GmbH als Vermittler auftritt, gelten deren Vertragsbedingungen. Das Gleiche gilt bei Einzelleistungen (Camper, Bus, Flug, Hotel, usw.), die Funtastic Travel GmbH nicht als Pauschalangebot offeriert, sondern die Sie sich selber zusammengestellt haben.
Bei definitiver Buchung ist eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises fällig. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen von weniger als 31 Tagen, bei Spezialangeboten, bei Buchung von Leistungen mit 100% Annullationsspesen sowie bei Linienflugtickets die sofort ausgestellt werden müssen, ist der Rechnungsbetrag bei definitiver Buchung per sofort zu bezahlen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte stellen wir die von der Kreditkartengesellschaft verlangte Gebühr in Rechnung.
Es obliegt Ihnen sicherzustellen, dass alle Buchungsdetails stimmen, ehe Sie die Buchung abschliessen. Ebenso obliegt es Ihnen nachzuprüfen, dass der Name in Ihrem Pass mit den Namen auf Ihrem Ticket und/oder der Buchungsbestätigung übereinstimmt. Vorname und Familienname dürfen nicht vertauscht werden. Sie müssen uns sofort verständigen, wenn sich nach einer Buchung Funtastic Travel GmbH Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Kontakt-Telefonnummer ändert.
Funtastic Travel GmbH hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht. Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistung bearbeitet. Zudem können wir Sie über aktuelle Angebote informieren. Alle Ihre Informationen werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Annullation / Änderung der Reise
Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie uns dies durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Massgeblich für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung. Dem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für generelle Änderungen (Namen oder gebuchte Leistung) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, max. CHF 200.– pro Auftrag. Für die gleichen Änderungen innerhalb der Annullierungsfristen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200.– pro Auftrag. Für Änderungen des Reiseziels und Reisedatums gelten die Annullationsgebühren. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine/E-Tickets. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Wenn Sie die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200.– pro Auftrag, plus allfällige Annullationskosten. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullationen mit 100% Annullierungskosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance resp. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die obligatorische Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
Wir empfehlen Ihnen, eine geeignete Reiseversicherung abzuschliessen, die (mindestens) die bei Reiserücktritt anfallenden Kosten und die Assistance-Kosten, einschliesslich Rücktransport, bei Unfall oder Erkrankung auf der Reise deckt, und es obliegt Ihnen sicherzustellen, dass die Versicherung, die Sie abschliessen, für Ihre speziellen Bedürfnisse geeignet und ausreichend ist. Sie sind für die Erfüllung der Anforderungen der Versicherungsgesellschaft verantwortlich und verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft alle relevanten Informationen, z.B. über bestehende Vorerkrankungen, zu liefern.
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.), Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhungen werden jedoch höchstens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin vorgenommen. Wenn die Erhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Preises übersteigt, haben Sie das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Haben Sie eines unserer Produkte oder eine unserer Leistungen, einschliesslich Flüge, Mietwagen, Unterbringung und Pauschalreisen, gebucht, erscheinen aber nicht zum Einchecken, zur Übernahme des Autos oder machen in anderer Weise keinen Gebrauch von einem Produkt oder einer Dienstleistung, so haben Sie keinen Anspruch auf Vergütung durch uns.
Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen allfällig erforderliche Visa. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der Transport von Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft unterschiedlichen Bestimmungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Transportgesellschaft. Als Tierhalter zeichnen Sie aber selber verantwortlich für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. sowie für Miete oder Kauf der Container.
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wird innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Funtastic Travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Funtastic Travel GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung ist die Bestätigung des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie dies nicht anzeigen, verwirken sämtliche Rechte.
Kann der Leistungsträger bei einem Mangel keine Abhilfe schaffen, so vergütet Ihnen Funtastic Travel GmbH den Minderwert der erbrachten Leistung bzw. einen eventuellen Mehraufwand in bar. Bei Programmänderungen infolgevon Flug- oder Bahnverspätungen, Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse, Streiks, Katastrophen usw.), auf die Funtastic Travel GmbH keinen Einfluss hat, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
a) Haftung: Unsere Haftung ist auf maximal das Zweifache des einbezahlten Arrangementpreises
beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
b) Schaden: Werden Schäden von Funtastic Travel GmbH oder einem von Funtastic
Travel GmbH beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt sich
der Haftungsbetrag auf maximal das doppelte des einbezahlten Arrangementpreises.
c) Haftungsbeschränkungen: Es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses ihrerseits, Versäumnisse Dritter die nicht von Funtastic Travel GmbH beauftragt wurden, unvorhersehbaren Umständen oder höherer Gewalt auftritt Funtastic Travel GmbH übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn ein Schaden trotz der gebotenen Sorgfalt von uns und unseren Partnern nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
d) Schadenersatzansprüche: Die Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr von der Reise schriftlich und detailliert bei Funtastic Travel GmbH geltend gemacht werden. Rückzuerstattende Originalrechnungen sind dem Schreiben beizulegen. Alle Schadenersatzforderungen verjähren innerhalb eines Jahres.
e) Ombudsmann: Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Funtastic Travel GmbH bzw. Vermittler können Sie den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im Internet unter www.eda.admin.ch.
Funtastic Travel GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung Ihrer für Pauschalreisen einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft finden Sie im Internet unter www.reisegarantie.ch.
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Funtastic Travel GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Funtastic Travel GmbH können nur an ihrem Hauptsitz in Laufen angebracht werden. Es wird empfohlen, dass Sie als Kunde diese Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Buchung ausdrucken.
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Funtastic Travel GmbH