Wissenswertes (FAQ)
Buchung
Stimmen Sie sich auf Ihre Reisedestination ein. Hier können Sie Reiseführer und Reiseliteratur bestellen: https://www.buchhaus.ch/de/home
In der Regel erhalten Sie Ihre Unterlagen etwa 10 Tage vor Abreise.
In vielen Fällen: Ja!
Bringen Sie den Gutschein einfach bei uns vorbei – wir prüfen gerne, ob und wie er bei uns eingelöst werden kann. So profitieren Sie von persönlicher Beratung und unserem Service, ohne auf Ihren Gutschein verzichten zu müssen.
Einreisebestimmungen
So reisen Sie gut informiert und bestens vorbereitet.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einholung eines Visums. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung der Visumformalitäten (gegen Gebühr).
Für diese Dienstleistung berechnen wir zwischen CHF 40.– bis CHF 80.– pro Visum, zuzüglich der offiziellen Visumgebühr, Portokosten und allfälliger Bearbeitungsgebühren eines Drittdienstleisters. Hinweis: Dieser Service ist ausschliesslich in Verbindung mit einer bei uns gebuchten Reise verfügbar.
Für die direkte Visumsbeantragung empfehlen wir zudem die:
AVS allvisumservice GmbH – https://www.allvisumservice.ch/de/
Einige elektronische Einreiseverfahren können Sie auch selbst online erledigen, z. B.:
Australien – eVisitor Visum [Link: https://immi.homeaffairs.gov.au/]
Indien – eVisum [Link: https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html]
Kanada- eTA [Link: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html ]
Neuseeland – eVisum [Link: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html ]
Sri Lanka – ETA [Link: https://eta.gov.lk/ ]
Vereinigte Staaten (USA) – ESTA [Link; https://esta.cbp.dhs.gov/esta]
Vereinigtes Königreich – ETA [Link: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta ]
Vietnam – eVisum [Link: https://evisa.gov.vn ]
Bei Fragen zu erforderlichen oder empfohlenen Impfungen für Ihre Reise wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder das Zentrum für Tropen- und Reisemedizin.
Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: https://travelmedicine.swisstph.ch/de/
Alles ums fliegen
Was darf ins Handgepäck, was ins Aufgabegepäck? Ein häufiger Stolperstein beim Packen: Akkus (z. B. Powerbanks, Kameraakkus) gehören immer ins Handgepäck, während Wanderstöcke zwingend ins Aufgabegepäck müssen.Eine hilfreiche Übersicht, welche Gegenstände in welches Gepäckstück gehören, finden Sie hier auf der Website des Flughafens Zürich: https://www.flughafen-zuerich.ch/de/passagiere/fliegen/rund-um-den-flug/was-darf-ins-gepaeck
Auf unserer Buchungsbestätigung finden Sie zudem die Angaben zu Ihrem zulässigen Aufgabegepäck.
Möchten Sie sich individuell zu den Handgepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft beraten lassen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ausnahmen gelten für flüssige Medikamente sowie Baby- und Spezialnahrung, die Sie während der Reise benötigen – diese dürfen auch in grösseren Mengen mitgeführt werden. Alle anderen Flüssigkeiten müssen im Aufgabegepäck transportiert werden.
Flüssigkeiten, Gele und Aerosole fallen unter diese Regel. Dazu gehören alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder ähnlich sind. Beispiele sind: Pasten, Lotionen, Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen, Streichkäse oder -wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum.
Bitte beachten Sie, dass das Sicherheitspersonal am Flughafen über die Zulässigkeit einzelner Produkte entscheidet.
Eine detaillierte Liste der erlaubten Flüssigkeiten finden Sie hier (Quelle: Flughafen Zürich): Download PDF
Wenn Sie möchten, übernehmen wir gerne die Sitzplatzreservierung für Sie und sichern Ihnen so Ihren bevorzugten Platz an Bord.
Tipp: Nehmen Sie am besten leichte, gut haltbare Snacks wie Nüsse, Müsliriegel, frisches Obst oder belegte Brote mit. Achten Sie darauf, dass die Speisen den Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck entsprechen. So bleiben Sie während des Fluges flexibel und können jederzeit nach Ihrem Geschmack essen.
Wo ein Online Check-in erforderlich ist, übernehmen wir diesen Service gerne für Sie und sorgen dafür, dass alles rechtzeitig erledigt ist.
Als Flugpassagier haben Sie bestimmte Rechte – etwa bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Eine Übersicht der geltenden Regelungen finden Sie hier:
Fluggastrechte – Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Ihnen steht unter Umständen eine Ausgleichszahlung gemäss der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Viele Fluggesellschaften versuchen jedoch, solche Zahlungen mit fragwürdigen Begründungen zu umgehen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche mit Unterstützung von www.cancelled.ch geltend zu machen.
Verlust oder Beschädigungen Ihres Reisegepäcks müssen Sie unverzüglich bei der Fluggesellschaft melden. Diese ist verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Bestätigung („Lost Report“) auszustellen.
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/passagiere/passagiergepaeck/beschaedigung--verlust-oder-verspaetung-des-reisegepaecks.html
Sicherheit
In der Regel finden Sie auch eine Notfallnummer des Anbieters.
Bei Reisen in Ländern mit hohen Behandlungskosten (z.B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan) empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung für Arzt- und Spitalkosten.
Richtig teuer wird es jedoch, wenn am Ferienort etwas passiert: Ein medizinischer Notfall mit Rücktransport kann schnell mehrere tausend, im schlimmsten Fall zehntausende Franken kosten. Und ohne passende Versicherungsdeckung droht nicht nur eine hohe Rechnung – es besteht sogar die Gefahr, dass Sie gar nicht behandelt oder repatriiert werden.
Die Leistungen variieren stark, und entscheidend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort steht im Detail, wer überhaupt versichert ist (z. B. nur der Karteninhaber) und was genau abgedeckt wird. Oft sind Mitreisende, Teilzahlungen oder bestimmte Leistungen nicht eingeschlossen – und im Ernstfall kann das teuer werden.
Auf der Reise
So gehen Sie richtig vor:
1. Kontaktieren Sie umgehend die lokale Ansprechperson (z. B. Reiseleitung, Hotelrezeption oder Leistungsträger) und verlangen Sie eine Lösung.
2. Melden Sie sich zusätzlich bei uns, damit wir Sie aktiv unterstützen können – am besten per Telefon oder E-Mail.
3. Dokumentieren Sie alles schriftlich, machen Sie Fotos und notieren Sie Namen, Uhrzeit und Ablauf.
4. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung vor Ort, falls keine Lösung gefunden wird. Diese brauchen wir später zur Abklärung oder Rückerstattung.
Je schneller wir informiert sind, desto rascher können wir helfen. Wir stehen Ihnen auch während der Reise zur Seite – denn guter Service endet nicht mit der Buchung